Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
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Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU).
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr.
Hinweis: Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, müssen Sie bei Bedarf einen neuen beantragen.
Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder wenn Eintragungen fehlen oder, mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort, unzutreffend sind.
Grundsätzlich werden Reisepässe in einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).
Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt.
Eine Änderung der Personendaten (z.B. des Namens nach Eheschließung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.
Seit dem 12.1.2009 ist bei Reisen in die USA und seit dem 15.03.2016 bei Reisen nach Kanada zu beachten:
Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA oder Kanada - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein.
Seit dem 01.03.2017 wird ein neuer Reisepass von der Bundesdruckerei herausgegeben. Nähere Informationen gibt es hierzu unter: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/02/reisepass.html
Hinweis:
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Gültigkeit:
Änderung im deutschen Passrecht
Aufgrund einer europäischen Rechtsverordnung ergibt sich im deutschen Passrecht zum 26.06.2012 eine wichtige Änderung:
Alle Einträge zu Kindern, die auf Grundlage früherer Passvorschriften noch bis zum 31.10.2007 im Reisepass der Eltern (bzw. eines Elternteils) vorgenommen worden sind, werden ab dem 26.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für den eigentlichen Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig (sofern nicht abgelaufen).
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