Personenstandsurkunde beantragen
Das Standesamt Bremerhaven stellt Personenstandsurkunden:
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
und beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregistern aus, wenn das personenstandsrechtliche Ereignis (die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall) in Bremerhaven stattgefunden hat. Die Ausstellung von mehrsprachigen Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ist möglich.
Familienbücher wurden bis Ende 2008 als Register beim Standesamt geführt. Ab 2009 gingen die Einträge in das Heiratsregister über.
Abstammungsurkunden wurden ab 2009 durch die Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt.
Bestattungsinstitute benötigen in der Regel von den Angehörigen bzw. Erben eine Vollmacht zur Beantragung von Personenstandsurkunden
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
-
Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (beurkundete Person
-
Eheleute, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner
-
Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kinder, Enkelkinder)
-
Geschwister (gilt nur für Geburts- und Sterbeurkunden)
-
Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die
beurkundete Person seit 30 Jahren verstorben ist
-
Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks
Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen.
Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw.
durch Übersendung der Kopie des Ausweisdokuments.
Einschränkungen bestehen bei
• Personen, die an Kindes Statt angenommen worden sind (Adoption)
• Transsexuellen
• Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind.
persönliche Abholung:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
in Vertretung:
- ggf. formlose Vollmacht des Berechtigen sowie den Personalausweis des Bevollmächtigten
- Eltern brauchen für die Beantragung einer Geburtsurkunde ihrer Kinder keine Vollmacht und nicht den Ausweis der Kinder. Sie müssen sich selbst ausweisen können.
- EINE TELEFONISCHE BEANTRAGUNG IST LEIDER NICHT MÖGLICH.
Bei persönlicher Abholung sind die Gebühren in bar zu entrichten. Derzeit ist keine EC-Zahlung möglich.
Die Urkundenanforderung per E-Mail ist mit entsprechendem gültigen Identitätsnachweis (Scan des Ausweisdokuments (Personalausweises/ Reisepasses) - beidseitig) möglich. Die Anforderung ist an standesamt@magistrat.bremerhaven.de zu richten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass bei Versand der Kopie des Ausweisdokuments per Fax oder per Post nicht erforderliche Daten (z. B. Größe, Augenfarbe usw.) geschwärzt werden können.
Bei jeder Urkundenanforderung muss als Nachweis der Identität eine lesbare (!) und gültige Ausweiskopie (beidseitig) beigefügt werden.
Personenstandsurkunden werden vom Standesamt auch gegen Gebührenrechnung ins Ausland versendet.
Bearbeitungszeiten:
bei persönlicher Vorsprache - sofortige Aushändigung
bei postalischer/digitaler Anforderung - derzeit ca. 6 Wochen - Versand ins In- und Ausland gegen Gebührenrechnung
Für Personenstandsregister gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
- Geburtenregister: 110 Jahre,
- Eheregister: 80 Jahre,
- Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre,
- Sterberegister: 30 Jahre.
Für Personenstandsfälle die länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Bremerhaven, Tel.: 0471/ 590 2567.
Sie können die Urkunde auch per Post, per E-Mail oder per Fax bestellen. Bei jeder Urkundenanforderung muss als Nachweis der Identität eine lesbare (!) und gültige Ausweiskopie - Personalausweis oder Reisepass (beidseitig) - beigefügt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass bei Versand der Kopie des Ausweises per Fax oder per Post nicht erforderliche Daten (z. B. Größe, Augenfarbe usw.) geschwärzt werden können.
Anforderung per Fax unter 0471/590 2309.
Anforderung per E-Mail unter standesamt@magistrat.bremerhaven.de
Anforderungen per Post an das Standesamt Bremerhaven, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven
Was muss ich noch wissen?
Das Bremerhavener Standesamt kann Urkunden (auch mehrsprachig) nur dann ausstellen, wenn das Ereignis in Bremerhaven beurkundet wurde. D.h.:
- Geburtsurkunden vom Geburtenstandesamt,
- Eheurkunden vom Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde,
- Lebenspartnerschaftsurkunde vom Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde,
- Sterbeurkunde vom Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Ausnahme: Nachbeurkundungen von Auslandspersonenstandsfällen, z.B. Eheschließung im Ausland.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
6 Wochen bei Beantragung per Post, E-Mail oder per Faxsofortige Aushändigung bei persönlicher Vorsprache
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
11,00 Euro pro Urkunde- derzeit nur Barzahlung möglich
6,00 Euro für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.
Gebührenfrei für Sozialversicherung, Rentenversicherung, Versorgungsamt u.ä..
- derzeit nur Barzahlung möglich