Urkunde/ Personenstandsurkunde/ Beglaubigten Registerauszug beantragen

Das Standesamt Bremerhaven stellt Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden

und beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregistern aus, wenn das personenstandsrechtliche Ereignis (die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall) in Bremerhaven stattgefunden hat. Die Ausstellung von mehrsprachigen Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ist möglich.

Die mehrsprachigen Auszüge der Personenstandsregister erhalten folgende Sprachen:
französisch - deutsch - englisch - spanisch - griechisch - italienisch - niederländisch - portugiesisch 

Für Personenstandsregister gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtenregister                     110 Jahre
  • Eheregister                               80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister      80 Jahre
  • Sterberegister                           30 Jahre

Für Personenstände die länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Bremerhaven, Tel.: 0471 590 2567.  stadtarchiv@magistrat.bremerhaven.de

Familienbücher wurden bis Ende 2008 als Register beim Standesamt geführt. Ab 2009 gingen die Einträge in das Heiratsregister über.

Abstammungsurkunden wurden ab 2009 durch die Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt.

Bestattungsinstitute benötigen in der Regel von den Angehörigen bzw. Erben eine Vollmacht zur Beantragung von Personenstandsurkunden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (beurkundete Person)
  • Eheleute, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z.B. Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister (gilt nur für Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die beurkundete Person seit 30 Jahren verstorben ist
  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks

Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen. Eltern brauchen für die Beantragung einer Geburtsurkunde ihrer Kinder keine Vollmacht und nicht den Ausweis der Kinder. Sie müssen sich selbst ausweisen können.

Antragsberechtigt sind Personen über 16 Jahre.


Eine Urkundenanforderung/-beantragung per E-Mail, Fax oder Telefon ist nicht möglich.

Wie bieten die Nutzung eines Onlineformulars an, bei dem der Antrag auf elektronischem Wege direkt an uns übermittelt wird.


Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw. als Scan im Onlineformular oder durch Übersendung der Kopie des Ausweisdokuments bei einem papiergebundenen Antrag.
Einschränkungen bestehen bei

  • Personen, die an Kindes Statt angenommen worden sind (Adoption)
  • Transsexuellen
  • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind

Sie können die Urkunde Online beantragen. Das Onlineformular finden Sie am Ende der Seite unter Formular. Hierzu muss ein lesbarer, beidseitiger Scan eines gültigen Ausweisdokuments an uns übermittelt werden und Sie werden direkt an ein Online-Bezahlsystem weitergeleitet. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung. Es bedarf keiner zusätzlichen schriftlichen Antragstellung, wenn Sie Ihre Urkunde online angefordert haben. Dies löst letztlich nur eine zusätzliche kostenpflichtige Urkundenbestellung aus.

Sie können die Urkunde auch per Post bestellen. Bei jeder Urkundenanforderung muss als Nachweis der Identität eine lesbare (!) und gültige Ausweiskopie – Personalausweis oder Reisepass (beidseitig) – beigefügt werden.

Urkundenbestellung per Telefon, E-Mail oder Fax sind nicht möglich.

Unter Weiterführende Links -Online Service finden Sie das Onlineformular. Hier finden Sie ebenfalls eine ausdruckbare Version des Formulars, wenn Sie den Antrag nicht Online stellen möchten oder können.

Unabhängig von der Art der Antragstellung dürfen Sie nicht benötigte Daten (z. B. Größe, Augenfarbe usw.) selbstverständlich schwärzen.

Folgende Ausweisdaten werden für die Bearbeitung benötigt und dürfen nicht unkenntlich gemacht werden:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Gültigkeitsdatum
  • Anschrift

Anforderungen per Post an das Standesamt Bremerhaven, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven

Was muss ich noch wissen?

 Das Bremerhavener Standesamt kann Urkunden (auch mehrsprachig) nur dann ausstellen, wenn das Ereignis in Bremerhaven beurkundet wurde. D.h.:

  • Geburtsurkunden vom Geburtenstandesamt,
  • Eheurkunden vom Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde,
  • Lebenspartnerschaftsurkunde vom Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde,
  • Sterbeurkunde vom Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Ausnahme: Nachbeurkundungen von Auslandspersonenstandsfällen, z.B. Eheschließung im Ausland.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

14 Tage bei Beantragung per Onlineformular (Tage=Werktage)
4 Wochen bei Beantragung per Post

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

13,00 Euro pro Urkunde
7,00 Euro für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.
Gebührenfrei für Sozialversicherung, Rentenversicherung, Versorgungsamt u.ä..

Bezahlung bei Nutzung des Onlineformulars über SEPA-Lastschrift oder giropay möglich.

EC-Karten-Zahlungen sind bei persönlicher Beantragung am Kassenautomat möglich.