Personenstandsurkunde beantragen
Das Standesamt Bremerhaven stellt Personenstandsurkunden:
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
und beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregistern aus, wenn das personenstandsrechtliche Ereignis (die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall) in Bremerhaven stattgefunden hat. Die Ausstellung von mehrsprachigen Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ist möglich.
Für Personenstandsregister gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Für Personenstände die länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Bremerhaven, Tel.: 0471 590 2567.
Familienbücher wurden bis Ende 2008 als Register beim Standesamt geführt. Ab 2009 gingen die Einträge in das Heiratsregister über.
Abstammungsurkunden wurden ab 2009 durch die Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt.
Bestattungsinstitute benötigen in der Regel von den Angehörigen bzw. Erben eine Vollmacht zur Beantragung von Personenstandsurkunden
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (beurkundete Person)
- Eheleute, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (z.B. Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister (gilt nur für Geburts- und Sterbeurkunden)
- Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die beurkundete Person seit 30 Jahren verstorben ist
- Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks
Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen. Eltern brauchen für die Beantragung einer Geburtsurkunde ihrer Kinder keine Vollmacht und nicht den Ausweis der Kinder. Sie müssen sich selbst ausweisen können.
Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw. durch Übersendung der Kopie des Ausweisdokuments.
Einschränkungen bestehen bei
- Personen, die an Kindes Statt angenommen worden sind (Adoption)
- Transsexuellen
- Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind
Sie können die Urkunde persönlich zu unseren Öffnungszeiten bei uns abholen. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Sollten Sie noch ein älteres Exemplar (auch in Kopie) der Urkunden besitzen, bringen Sie dieses bitte mit.
Sie können die Urkunde auch per Post, per E-Mail oder per Fax bestellen. Bei jeder Urkundenanforderung muss als Nachweis der Identität eine lesbare (!) und gültige Ausweiskopie – Personalausweis oder Reisepass (beidseitig) – beigefügt werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit die Ausweiskopien mittels De-Mail an uns zu verschicken (De-Mail an: standesamt@magistrat.bremerhaven.de-mail.de). Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass bei Versand der Kopie des Ausweises nicht erforderliche Daten (z. B. Größe, Augenfarbe usw.) geschwärzt werden können.
Anforderung per Fax unter 0471 590 2309.
Anforderung per E-Mail unter standesamt@magistrat.bremerhaven.de
Anforderungen per Post an das Standesamt Bremerhaven, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven
Eine telefonische Urkundenbestellung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Was muss ich noch wissen?
Das Bremerhavener Standesamt kann Urkunden (auch mehrsprachig) nur dann ausstellen, wenn das Ereignis in Bremerhaven beurkundet wurde. D.h.:
- Geburtsurkunden vom Geburtenstandesamt,
- Eheurkunden vom Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde,
- Lebenspartnerschaftsurkunde vom Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde,
- Sterbeurkunde vom Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Ausnahme: Nachbeurkundungen von Auslandspersonenstandsfällen, z.B. Eheschließung im Ausland.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
3 Wochen bei Beantragung per Post, E-Mail oder per Faxsofortige Aushändigung bei persönlicher Vorsprache
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
11,00 Euro pro Urkunde6,00 Euro für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.
Gebührenfrei für Sozialversicherung, Rentenversicherung, Versorgungsamt u.ä..
Barzahlung und Zahlung per EC-Karte sind möglich