Personalausweis beantragen - vorläufig

Um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken können die die Bürgerbüros bei Bedarf einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.

Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden. Auch hier sollte das Foto empfohlener Weise nicht mehr als 3 Monate alt sein.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
  • 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

    nach der Fotomustertafel
  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • der maschinenlesbare vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises ausgestellt.
  • der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

 

Welche Fristen sind zu beachten?

3 Monate maximale Gültigkeitsdauer

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

10,00 Euro