Personalausweis beantragen - Ersatz bei Verlust, Diebstahl u. dgl.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).

Der Personalausweis muss neu beantragt werden.

Der Verlust  oder das Abhandenkommen ist bei den bei den Bürgerbüros zu melden. Ein Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.

Wenn der elektronische Identitätsnachweis aktiviert wurde, ist die Sperrung entweder bei den Bürgerbüros oder bei einer Sperr-Hotline 0180-1-33 33 33 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent/Minute – auch aus dem Ausland erreichbar) oder beim Sperrnotruf 116 116 (gebührenfrei) zu veranlassen.

Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
  • 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

    nach der Fotomustertafel
  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
  • Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung des Ausweises informiert.
    Hinweis: Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, wird von der Bundesdruckerei kein Pin-Brief versendet.
  • Mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden. Dazu muss sich der Bevollmächtigte entsprechend ausweisen können und eine besondere Abholvollmacht (siehe oben rechts unter "Formulare") sowie den Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers mitbringen.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

 

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

37,00 Euro für Personen ab 24 Jahre
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahre