Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Termin vereinbaren (ab Do. 09.01.2020, 12:15 Uhr)
Gestohlene bzw. unterschlagene Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt werden.
Das Kennzeichen wird durch uns gesperrt und zur bundesweiten Fahndung ausgeschrieben.
Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht.
Es können nur in Bremerhaven zugelassene Fahrzeuge abgemeldet werden.
Der Halter eines Fahrzeugs muss ein Nachweis über den Verbleib der Kennzeichenschilder bzw. des Kennzeichenschildes erbringen. Im Falle eines Diebstahls bzw. einer Unterschlagung geschieht dies durch die Vorlage einer Bescheinigung der Polizei, in der bestätigte wird, dass eine Anzeige erstattet wurde.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) schriftlich beauftragt werden. Die Vollmacht ist an keine besondere Form gebunden und kann frei formuliert werden.
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Termin vereinbaren (ab Do. 09.01.2020, 12:15 Uhr)
Termin vereinbaren (ab Do. 16.01.2020, 09:45 Uhr)