Termin vereinbaren (ab Fr. 05.07.2024, 14:45 Uhr)
Kraftfahrzeug abmelden
Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.
Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.
Das Fahrzeug darf anschließend nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht.
Voraussetzungen
Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten - Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Nachweis über die Anzeigenerstattung der Polizei
Bei Diebstahl der Kennzeichen - Kennzeichenschilder
- Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, benötigen wir von der Annahmestelle oder des Verwertungsbetriebes (Demontagebetrieb) einen Verwertungsnachweis
- Gegebenenfalls eine Erklärung, dass das Fahrzeug ins Ausland exportiert wird
Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) beauftragt werden.
Rechtsgrundlagen
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
16,50 EuroTermin vereinbaren (ab Mi. 03.07.2024, 08:15 Uhr)
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