Hundesteuer: Anmelden eines Hundes

Sie möchten Ihren Hund anmelden?

Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter/die Hundehalterin eine Steuermarke, die maximal drei Kalenderjahre gültig ist. Die aktuelle Steuermarke (blau) git für die Kalenderjahre 2021 bis 2023.

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter/die Hundehalterin zuzieht, frühestens jedoch mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis
  • Reisepass

Die Anmeldung kann erfolgen:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich
  • per E-Mail
  • per Fax

Was muss ich noch wissen?

Auf Antrag kann die Steuer in bestimmten Fällen ermäßigt oder erlassen oder man kann von ihr befreit werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

14 Tage . Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist. Anzeigepflicht bei Entstehen oder Wegfall der Steuerpflicht bzw. Wegfall von Erlass- oder Ermäßigungsvoraussetzungen

Wie lange dauert die Bearbeitung?

2 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Steuer beträgt 90 Euro je Hund und Kalenderjahr.
Verwaltungsgebühr in Höhe von 3 Euro für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.