Gebäudeeinmessung
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Gebäudeeinmessung durchzuführen, um das Gebäude im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Das neu errichtete oder in seinem Grundriss veränderte Gebäude muss gemäß Vermessungs- und Katastergesetz nach seiner Fertigstellung eingemessen werden, um die Liegenschaftskarte aktuell und vollständig führen zu können. Der Nachweis in diesem öffentlichen Register ist eine wesentliche Grundlage für weitere Planungen und Baumaßnahmen als auch für Beleihungszwecke.
Das Vermessungs- und Katasteramt misst das Gebäude ein, erstellt die Vermessungsschriften und übernimmt diese in das Liegenschaftskataster. Das Gebäude wird dann in die Liegenschaftskarte eingetragen und der Eigentümer erhält einen Kartenauszug.