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Fahrerkarte beantragen
Die Regelungen gelten für neue Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals im Frühjahr 2006 in den Verkehr gebracht wurden.
Antragsverfahren bei Ausstellung einer Fahrerkarte
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Fahrers in Bremerhaven
- EU-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein, dann auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines
Wenn der Führerschein nicht in Bremerhaven ausgestellt wurde, wird Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, welche zuletzt einen Führerschein ausgestellt hatte, benötigt.
Die Karteikartenabschrift sollte nicht älter als sechs Wochen sein.
Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Bearbeitungszeit beträgt von der Antragstellung bis zur Aushändigung ca. 14 Werktage.
4 Wochen vor Ablauf der noch gültigen Fahrerkarte ist eine neue Fahrerkarte zu beantragen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Passfoto
nach der - EU-/EWR-Führerschein mind. Klasse B bzw. ausländischer Nicht-EU-Führerschein
bei Nicht-EU: auch amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerscheines - Personalausweis oder Reisepass
- Persönliche Antragstellung
- Anfrage beim Zentralen Kartenregister (ZKR)
- Online-Bestellung beim ZKR (die Fahrerkarte wird dann übersandt)
Rechtsgrundlagen
Was muss ich noch wissen?
Die Antragstellung berechtigt nicht zum Führen der LKW.