Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen

Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis.
Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.

Einen Antrag auf dauerhafte Sondernutzung muss jeder stellen, der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will.

Typische Beispiele für dauerhafte Sondernutzung sind:

  • Fassadenwärmedämmung,
  • Spielgeräte,
  • Eingangsstufen und Rampen,
  • Vordächer,
  • Balkone,
  • Bänke,
  • Einfriedungen,
  • Brücken,  usw.

Liegt keine dauerhafte Sondernutzung vor, ist in der Regel das Bürger- und Ordnungsamt zuständig  - zum Beispiel bei:

  • befristeter Aufstellung von (Bau-) / Containern
  • Warenauslagen / Körben / Tischen, die abends weggeräumt werden
  • Aufstellern (sog. Kundenstoppern)

 

 

Voraussetzungen

Vorliegen einer Sondernutzung: 

  • wenn der Gemeingebrauch in seiner üblichen Nutzung beeinträchtigt wird
  • wenn die Straßenoberfläche genutzt wird
  • wenn die Nutzung den Luftraum von der Oberkante der Straße bis 5,50 m über Straßenoberkante betrifft

Welche Unterlagen benötige ich?

  • formloser Antrag

    dieser muss eine genaue Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme enthalten (in 5-facher Ausfertigung einzureichen)
  • Lageplan (1:500)

    mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)

Formloser schriftlicher Antrag

Rechtsgrundlagen

  • § 18 Bremisches Landesstraßengesetz

Welche Fristen sind zu beachten?

3 Wochen Anträge sind mindestens 3 Wochen vor geplantem Arbeitsbeginn einzureichen

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Alle Genehmigungen sind kostenpflichtig, außer Fassadendämmung. Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz berechnet. Diese bitte im Einzelfall bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in erfragen.