Beistandschaft beantragen
Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung der Vaterschaft oder bei der Forderung von Unterhalt?
Vaterschaft:
Sollte der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, kann die Mutter des Kindes eine Beistandschaft des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft einrichten.
Unterhalt:
Gibt es Probleme mit dem Unterhalt minderjähriger Kinder, kann ein Elternteil für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eine Beistandschaft einrichten.
Voraussetzungen
- Ein schriftlicher Antrag an das Amt für Jugend, Familie und Frauen, wenn Bremerhaven der Wohnort ist.
- Den Antrag stellen kann der Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht. Steht sie beiden Eltern zu, kann der Elternteil die Beistandschaft beantragen, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
- Die Beistandschaft kann beantragt werden für die Feststellung der Vaterschaft und/oder für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
- Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass
Terminvereinbarung mit dem Amt für Jugend, Familie und Frauen, Abteilung Familienrecht, Sachgebiet Beistandschaften (oder Übersendung eines formlosen Antrages). Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden.
Die MitarbeiterInnen werden die antragstellende Person dann zu einem Gespräch einladen.
Falls die Beistandschaft für den Unterhaltsbereich eingerichtet wird: Zu dem Gespräch muss die Kontoverbindung mitgebracht werden, auf die der Unterhalt überwiesen werden soll. Ebenso alle anderen Unterlagen, die in der Unterhaltsangelegenheit vorliegen (Schuldtitel, Schriftverkehr eines Anwalts u.ä.).
Rechtsgrundlagen
Was muss ich noch wissen?