Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Die Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnisse ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Zum Zweck für berufliche Zwecke düfen folgende Dokumente beglaubigt werden.

  • Arbeitszeugnisse, z.B. über Referendarzeit, 2. Ausbildung
  • Ausbildungszeugnisse (z.B. VHS, Fortbildungsakademien u.ä.)

Voraussetzungen

  • Vorlage des Originaldokuments
  • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
  • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

  • Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

2,10 Euro 1. - 5. Seite
0,40 Euro ab der 6. Seite
0,70 Euro pro Kopie