Beglaubigung ausländischer Schriftstücke

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Die Beglaubigung dieser Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Ausländische Schriftstücke dürfen nur zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden beglaubigt werden:

Voraussetzungen

  • Vorlage des Originaldokuments
  • Kopien werden immer vor Ort erstellt. Mitgebrachte Kopien werden nicht anerkannt.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

2,10 Euro 1. - 5. Seite
0,40 Euro ab 6. Seite
0,70 Euro pro Kopie