Baustelle einrichten

Sie haben Fragen/Bedenken zur Sicherheit oder Einrichtung einer Baustelle?

Baustelleneinrichtungen auf dem Baugrundstück, wie Bauzäune, Bauschild, Gerüste, Toilettenwagen, die nur vorübergehend aufgestellt werden, sind verfahrensfreie Vorhaben.

Voraussetzungen

  • Baustellen sind so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Soweit erforderlich sind Baustellen mit einem Bauzaun abzugrenzen und mit Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände zu versehen. Bei der Ausführung von nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist zudem ein Bauschild aufzustellen.
  • Als Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber Dritten. Jede Baustelle muss so eingereichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind.
  • Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternhmen für Strom, Wasser , Gas. Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit. Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an. Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrpunkten, Beleuchtung).
  • Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen bzw. für die Baustelleneinrichtung benutzen wollen, müssen Sie dies genehmigen lassen (zuständig ist das Bürger- und Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde -).
  • Für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, ist der Gewerbeaufsicht spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.

Mit der Zusendung einer Baufreigabe und bei Erteilung einer Baugenehmigung wird auf die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Baustelleneinrichtung hingewiesen.

Rechtsgrundlagen