Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster enthält Angaben zu ca. 33.400 Flurstücken und ca. 33.000 Grundbuchbeständen.
Die Benutzung erfolgt durch Einsichtnahme, mündliche oder schriftliche Auskunft, Abgabe von Auszügen oder Auswertungen.
Voraussetzungen
Schutzwürdige Daten können nur an Eigentümer abgegeben werden. Andere Personen und Stellen erhalten nur dann Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.