Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Termin vereinbaren (ab Do. 25.02.2021, 10:00 Uhr)
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland gemeldet war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
Hinweis:
Um das Verfahren trotzdem zügig abschließen zu können, ist es vor allem notwendig, der dafür zuständigen Stelle möglichst lückenlos alle notwendigen Unterlagen beziehungsweise Dokumente vorlegen zu können.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Termine vereinbart werden:
-> für Bremerhaven: telefonisch unter (0471) 590-3470 oder 3480
Hinweis:
Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen.
Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.
Tipp:
Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen.
Termin vereinbaren (ab Do. 25.02.2021, 10:00 Uhr)