Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen

Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster erhalten.

Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

Voraussetzungen

Altlastenauskünfte werden nach dem Umweltinformationsgesetz an jeden Bürger erteilt.

Sind grundstücksbezogene Altlastenauskünfte zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder einer Grundstücksbewertung gefragt, sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name,
  • Anschrift,
  • genaue Adresse des Grundstückes mit Flur und Flurstück, für das die Altlastenauskunft erwünscht ist

Die Auskunft können Sie bequem über den Onlinedienst "Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte" erhalten.

Für Architekten und Entwurfsverfasser ist die Überprüfung auf Altlasten bei bestimmten Bauvorhaben gemäß Landesbauordnung (LBO) obligatorisch. Für Bauvorhaben, für die diese Prüfung durchgeführt werden soll, sind erforderlich:

  • das Formular "Vorklärung Altlasten",
  • ein Lageplan des Baugrundstückes mit dem geplanten Bauvorhaben

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Keine Angabe

Wie lange dauert die Bearbeitung?

2 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

72,00 Euro Mindestpreis pro Grundstück