Anwohner- und Besucherparkausweise

Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher (die außerhalb der Landkreise Cuxhaven, Wesermarsch und Osterholz wohnen), die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen. 

      Hinweis:

  • Die angegebenen Unterlagen werden sowohl bei Neuerteilung als auch bei Verlängerung benötigt!
  • Nutzen Sie das angegebene Formular, so sind die benötigten Unterlagen mit zu übersenden.
  • Zum Öffnen der angebotenen Formulare benötigen Sie einen pdf-Reader. Nur so lassen sich in pdf-Formularen Formularfelder ausfüllen und die ausgefüllten Formulare auf Ihrem Rechner speichern. 

Für die folgenden Bereiche der Innenstadt und Geestemünde werden entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt:

Elbinger Platz,
Bismarck- und Schillerstraße,
Konrad-Adenauer-Platz,
Südliche Innenstadt,
Am Alten Vorhafen,
An der Geeste,
An der Pauluskirche,
Folkert-Potrykus-Straße,
Lohmannstraße,
Nördliche Innenstadt

Voraussetzungen

Die Ausnahmegenehmigung für Anwohner wird ausgestellt, wenn der Wohnsitz innerhalb des jeweiligen Anwohnerparkbereiches liegt und das Fzg. in Bremerhaven zugelassen ist. 
Wohnt  z. B. der Student (X) in der Innenstadt und das benutzte Fahrzeug ist auf einen anderen Halter (Y) mit auswärtigem Kennzeichen zugelassen, so benötigen wir eine Erklärung des Halters, dass der Student in Bremerhaven die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und der alleinige Nutzer ist. Eine solche Erklärung ist auch bei jeder Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung notwendig.

Besucherparkausweise werden für max. einen Monat ausgestellt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Kopie der Meldebescheinigung

    nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre bei Neuantrag und Verlängerung
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I

    vollständig aufgeklappt bei Neuantrag und Verlängerung
  • ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe

    Bescheinigung der Krankenkasse bei Neuantrag und Verlängerung
  • ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing

    bei Neuantrag und Verlängerung

Ein Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen; siehe: "Welche Unterlagen benötige ich?")) gestellt werden:

  • per E-Mail () ),
  • postalisch oder
  • persönlich.

Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Parkerleichterungen gibt es auch für weitere Personengruppen bzw. bei vorliegen eines Grundes für eine Parkerleichterung, z. B.:

  • für Handwerker
  • wegen Notdienstarbeiten

Welche Fristen sind zu beachten?

Wie lange dauert die Bearbeitung?

7 Tage

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

13,50 Euro Jahresgebühr nördl. Innenstadt
27,00 Euro Jahresgebühr südl. Innenstadt
5,00 Euro Kennzeichenänderung nördl. Innenstadt
11,50 Euro Kennzeichenänderung südl. Innenstadt
5,00 Euro Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung nördl. Innenstadt
5,00 Euro Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung südl. Innenstadt
6,00 Euro Besucher nördl. Innenstadt
12,00 Euro Besucher südl. Innenstadt
27,00 Euro Konrad-Adenauer-Platz, alle anderen Bereiche.
Kennzeichenänderung oder Neuausstellung oder Besucher dieser Bereiche Gebühren wie südl. Innenstadt