Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer

Wer als Eigentümerin oder Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder unentgeltliche Nutzerin oder unentgeltlicher Nutzer im Stadtgebiet Bremerhaven eine Zweitwohnung (= Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) bewohnt, hat grundsätzlich eine Zweitwohnungsteuer zu entrichten.

Voraussetzungen

  • Eine Wohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerortsgesetzes ist eine Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen und Schlafen bestimmt ist und zu der eine Küche oder Kochnische und eine Toilette gehört. Ein möbliertes Einzelzimmer zählt deshalb nicht als Wohnung.
  • Ausgenommen von der Steuerpflicht sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete sowie Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft, von denen eine oder einer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung neben der außerhalb der Stadt Bremerhaven gelegenen gemeinsamen Hauptwohnung unterhält.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Mietvertrag und Meldebestätigung

     

Die Steuerpflichtige oder der Steuerpflichtige hat für jedes Kalenderjahr bis zum 1. März des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben, in der die Steuer selbst zu berechnen ist. Wer bereits im Vorjahr eine Steuer angemeldet hat, braucht nur dann eine Erklärung abzugeben, wenn sich Änderungen ergeben haben. Ansonsten ist der bereits angemeldete oder festgesetzte Betrag jeweils bis zum 1. März des Folgejahres solange zu zahlen, bis eine neue Steuererklärung einzureichen ist.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Zweitwohnungsteuern sind vermeidbare Aufwandsteuern. Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, unterhalten üblicherweise nur eine Wohnung. Das Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Bremerhaven ist zwingend an die Meldedaten gebunden. Maßgebend ist hier § 21 Bundesmeldegesetz, wonach die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners ist und jede weitere Wohnung ihre oder seine Nebenwohnung. Für die Feststellung der Hauptwohnung ist entscheidend, welche von mehreren Wohnungen zeitlich vorwiegend benutzt wird.

Bitte überprüfen Sie Ihre Meldedaten.

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Zweitwohnungsteuer ist jeweils bis zum 1. März für das abgelaufene Kalenderjahr zu zahlen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Ihr Anliegen wird in der Regel innerhalb von maximal 4 Wochen bearbeitet.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Ab 1. Januar 2017 beträgt die Zweitwohnungsteuer 10% der jährlichen Nettokaltmiete.