Absteckungsvermessungen beantragen

Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?

  • Absteckungen und Aufmaße aller Art für Straßen-, Gleis- und Kanalbau, für Hoch- und Tiefbau, für Brücken, Bauwerke und Gebäude
  • Beweissicherungsmessungen und Kontrollmessungen
  • Höhen
  • Massenermittlungen

Voraussetzungen

Eigentümer bzw. Bauherr oder ausführendes Bauunternehmen

  1. schriftliche Antragstellung
  2. Terminabsprache
  3. Örtliche Vermessung
  4. Rechnungsstellung

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

  • Auftrag erteilen mit Angabe des betreffenden Grundstückes (Straße und Hausnummer) oder Benennung der Katasterbezeichnung (Flur und Flurstück)
  • Absteckungen von Gebäuden werden nach den Festsetzungen aus dem gültigen, beschlossenen Bebauungsplan vorgenommen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Vermessung rechtzeitig beantragen (mindestens 2-3 Werktage Vorlauf)

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Dauer abhängig vom Umfang der Vermessung

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Abrechnung nach der Anzahl der abgesteckten Punkte bzw. nach Zeitaufwand