Ab- bzw. Nachstempelung von Kfz-Kennzeichen

Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.

Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde mit Klebe-Plaketten versehen.

Voraussetzungen

Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder

    bei zugelassenen Fahrzeugen
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
  • auswärtige Kennzeichenschilder

    bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.

Es muss ein formloser Antrag bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter ohne besondere Vollmacht beauftragt werden.

Hinweis:
Um Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.

Tipp:
Eventuell benötigte neue Kennzeichenschilder können bereits vorab hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

2,60 Euro für die Abstempelung
0,50 Euro für die HU-Plakette
1,00 Euro pro Stück für die Plaketten der Zulassungsbehörde