Waldbehörde

Die Untere Naturschutzbehörde nimmt als Waldbehörde die behördlichen Aufgaben nach dem Waldgesetz für die Stadtgemeinde Bremerhaven wahr.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere

  • Waldumwandlungen

    Wald darf nur mit Genehmigung der Waldbehörde in Flächen anderer Nutzungsart umgewandelt werden; § 8 BremWaldG

  • Erstaufforstungen

    Erstaufforstungen bedürfen der Genehmigung durch die Waldbehörde; § 9 BremWaldG

Es wird empfohlen, vor Antragstellung das Gespräch zur Beratung zu suchen, um ggf. auftretende Fragen im Vorwege klären zu können.

Ansprechperson: Frau Bartau  0471 590-2041

Waldfläche: Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart

Holzsammeln im Wald

Totholz ist Lebensstätte und Nahrungsgrundlage zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Es trägt mit seinen Abbauprodukten dazu bei, die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens zu erhöhen und damit die Folgen von Trockenheit wie auch von Starkregenereignissen besser abzupuffern.

In den öffentlichen Wäldern wird daher keine Erlaubnis zum Holzsammeln erteilt. Sogenannte „Holzsammelscheine“ werden nicht ausgestellt.

Privatwaldbesitzer, die das erlauben würden sind der Waldbehörde nicht bekannt.

In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist die Holzentnahme zusätzlich durch die Schutzgebietsverordnungen verboten.