Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Gefährdungspotential

Die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, vor allem zur Anordnung, zum Aufbau, zu den Schutzvorkehrungen und zur Überwachung, sind nach ihren unterschiedlichen Gefährdungspotentialen einzustufen.

Das Gefährdungspotential hängt insbesondere ab vom Volumen der Anlage und von der Gefährlichkeit der in der Anlage vorhandenen wassergefährdenden Stoffe sowie von der hydrogeologischen Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes.

Das Volumen der Anlage und die Gefährlichkeit werden durch die in der folgenden Tabelle dargestellten Gefährdungsstufen berücksichtigt. Für Anlagen mit Stoffen, deren Wassergefährdungsklasse (WGK) nicht sicher bestimmt ist, wird der Ermittlung der Gefährdungsstufe die WGK 3 zugrundegelegt.

Volumen in
cbm oder
Masse in t
Einstufung nach Wassergefährdungsklassen (WGK)
Gefährdungsstufe:
WGK 1 WGK 2 WGK 3
£ 0,1 Stufe A Stufe A Stufe A  
0,1 £ 1,0 Stufe A Stufe A Stufe C  
1,0 £ 10,0 Stufe A Stufe B Stufe D  
10,0 £ 100,0 Stufe A Stufe C Stufe D  
100,0 £ 1000,0 Stufe B Stufe D Stufe D  
> 1000,0 Stufe C Stufe D Stufe D