Schutzgebiete in Bremerhaven

Naturschutzgebiete

Ziel der Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen- und Tierarten. Kriterien für Naturschutzgebiete können besondere Eigenart, hervorragende Schönheit oder Seltenheit sowie wissenschaftliche, naturkundliche und landeskundliche Bedeutung sein.

In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile sowie zu einer nachhaltigen Störung führen können. Im Vergleich zum Landschaftsschutzgebiet besitzt das Naturschutzgebiet den höheren Schutzstatus.

Weitere Informationen zu den Schutzgebieten

Bremerhaven besitzt mit den Naturschutzgebieten Düllham und der Luneplate momentan zwei Naturschutzgebiete. Die Ausweisung der Rohrniederung als Naturschutzgebiet ist geplant.

Flyer Luneplate(PDF 5,7 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)


Landschaftsschutzgebiete

Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft können auch Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Im Gegensatz zum Naturschutzgebiet, wo der Erhalt von Lebensgemeinschaften oder der Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund steht, sollen Landschaftsschutzgebiete der Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes und die Bedeutung der entsprechenden Landschaft für die Erholung sichern, aber auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen.

Bremerhaven besitzt derzeit zwei Landschaftsschutzgebiete. Die Rohrniederung (Landschaftsschutzgebiet Rohrniederung) liegt im Süden Bremerhavens und weist eine Größe von 137 ha auf. Das Gebiet gehört zum artenreichen Naturraum Wesermünder Geest.

Das zweite Landschaftsschutzgebiet in Bremerhaven Surheide/ Ahnthammsmoor  (Landschaftsschutzgebiet Surheide-Süd/Ahnthammsmoor) befindet sich im Südosten der Stadt am Rande der Geest und ist 157 ha groß. Die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „In den Plättern“ an der nördlichen Stadtgrenze ist geplant.


FFH- und Vogelschutzgebiete

Innerhalb des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura- 2000“ werden die nach der EU-Vogelschutz Richtlinie und der Fauna- Flora- Habitatrichtlinie geschützten Gebiete zusammengefasst und unter Schutz gestellt.

Bremerhaven besitzt mit der Weser und Teilen der Luneplate im Süden der Stadt zwei FFH- Gebiete. Die Luneplate ist gleichzeitig ein bedeutsames EU-Vogelschutzgebiet.


Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG

  • Neben den großen zusammenhängenden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten gibt es eine Fülle von wichtigen, aber selten gewordenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen.
     
  • Für diese herausragenden kleinräumigen Lebensräume hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eröffnet, einen besonderen Schutzstatus zu erlassen. Mitte 1999 hat Bremen durch eine erste Novellierung des Bremischen Naturschutzgesetzes von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Seither sind etwa 600 selten gewordene Lebensräume unmittelbar unter gesetzlichen Schutz gestellt. Ein aufwendiges Unterschutzstellungsverfahren ist nicht notwendig. 

Katja Otte (LSG Rohrniederung)
 0471 590 2278

Alena Schulz (LSG Surheide)
 0471 590 3367