Informationen der Wasserbehörde zum Waschen von Autos auf Grundstücken und am Straßenrand

1. Autowaschen auf privaten Flächen

Bei einer Autowäsche entsteht Abwasser (Schmutzwasser). Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 132 Abs. 1 Bremischen Wassergesetz - BremWG - vom 24.02.2004, Brem.GBl. S. 45).

  • Die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasserkanäle ist im Einzelnen im Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven geregelt. Nur häusliches Schmutzwasser und unbedeutend belastetes Niederschlagswasser darf ohne Erlaubnis eingeleitet werden.
  • Das bei der Autowäsche entstehende Abwasser ist kein häusliches Abwasser und darf somit ohne Erlaubnis nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Lediglich das Wasser, das beim Abspülen der Fahrzeugoberfläche mit Niederschlagswasser oder klarem Leitungswasser ohne Zusatz entsteht, kann unbedeutend belastetem Niederschlagswasser gleichgesetzt werden.
  • Wird das Abwasser nicht in einen Kanal eingeleitet, sondern versickert im Erdreich, liegt eine erlaubnispflichtige Einleitung in das Grundwasser vor (§ 3 BremWG und § 4 Abs. 1 Nr. 5 BremWG).
    Diese darf auf keinen Fall erteilt werden, weil durch waschmittelhaltiges Autowaschwasser der Boden und das Grundwasser verunreinigt wird (§ 127 Abs. 1 BremWG).

2. Autowaschen auf öffentlichen Straßen

Für das Waschen von Autos auf öffentlichen Straßen gilt ähnliches. Nach den Vorschriften der Straßenordnung in Verbindung mit dem Bremischen Landesstraßengesetz ist nur das Abwaschen von Fahrzeugoberflächen mit klarem Wasser am Straßenrand zulässig.

Jede weitergehende Waschmaßnahme, z. B. das Waschen der Fahrzeugunterseite, die Verwendung von Waschzusätzen und das Waschen auf Gehwegen einschließlich der unbefestigten Randstreifen, ist unzulässig.

3. Zusammenfassung

Das Waschen von Autos mit Zusätzen und das Waschen des Unterbodens ist auf öffentlichen Straßen und auf Privatgrundstücken verboten. Verstöße können nach dem Bremischen Wassergesetz bzw. der Straßenordnung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft werden.