Eingriffsregelung und Ausgleichsmaßnahmen

Jeden Tag wird in Bremerhaven ein Stück Landschaft, ein Stück Natur, ein Lebensraum von Pflanzen und Tieren für Bauvorhaben, für neue Industriegebiete oder für den Straßenbau in Anspruch genommen. Das Instrument "Eingriffsregelung" soll dabei helfen, die Verluste zu verringern bzw. an anderer Stelle der Natur etwas dafür zurück zu geben. Grundlage hierfür ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Paragraph 13 bis 18) und das Bremische Naturschutzgesetz (BremNatSchG, Paragraphen 8 und 9).

Das Verfahren der Eingriffsregelung dient dazu, vermeidbare Eingriffe zu verhindern, und bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen erhebliche Beeinträchtigungen durch einen Plan oder konkretes Vorhaben zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, sind die infolge des Eingriffs verloren gehenden Werte für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auszugleichen bzw. an anderer Stelle zu ersetzen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Paragraph 1 Bremisches Naturschutzgesetz).

Die Eingriffsregelung findet auch in der Bauleitplanung (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) sowie für Vorhaben im Außenbereich nach Paragraph 35 des Baugesetzbuches Anwendung.

Für alle Vorhaben, die im Land Bremen durchgeführt werden, hat der Senat eine Handlungsanleitung beschlossen.

Ziel der Handlungsanleitung ist es, sowohl für Fachplanungsvorhaben als auch für die Bauleitplanung eine einheitliche Beurteilungsgrundlage für die Anwendung der Eingriffs- und Kompensationsbestimmungen zu schaffen. Soweit verbindliche Anforderungen, die über die Handlungsanleitung hinausgehen, bereits existieren, sind diese auch weiterhin anzuwenden. In der Handlungsanleitung werden die für die Bewältigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik erforderlichen Arbeitsschritte transparent und nachvollziehbar ausgestaltet sowie die rechtlichen, verfahrensbezogenen und fachlichen Anforderungen der eingriffsrechtlichen Bestimmungen in einem Verfahrenskonzept zusammengeführt. Die vorgenommene Formalisierung des Verfahrens trägt darüber hinaus zu einer Anwendungsvereinfachung bei und soll so die Akzeptanz des Ergebnisses bei allen Beteiligten erhöhen.

Für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven nimmt die Naturschutzbehörde beim Umweltschutzamt die Aufgaben zum Vollzug der Eingriffsregelung wahr.

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach Paragraph 14 bis 18 Abs. 10 des Bremischen Naturschutzgesetzes  wird beim Senator für Umwelt ein Kataster (zur Zeit im Aufbau) aller Kompensationsflächen geführt.

Grundlage für die Auswahl von Kompensationsmaßnahmen sind - neben den fachlichen Erfordernissen im Hinblick auf die durch ein Vorhaben beeinträchtigten Werte und Funktionen von Naturhaushalt und Landschaftsbild - auch die Eingriffs-Ausgleichkonzeption (EAK) für die Stadtgemeinde Bremerhaven.

Stadtgebiet nördlich der Geeste: Malte Wördemann,  0471 590 2528

Stadtgebiet südlich der Geeste: Katja Otte,  0471 590 2278

Umsetzung und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen: Ester Lorkowski,  0471 590 2989