Umweltschutzamt/Untere Naturschutzbehörde

Logo Seestadt-Bremerhaven: Blaue Kogge mit Fisch auf weißem Grund
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Stadtplanausschnitt
Stadtplanausschnitt
 

Grashoffstraße 7
3. Obergeschoss
27570 Bremerhaven

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Fahrplanauskunft VBN

Malte Wördemann

Abteilungsleitung Landschaftsplanung Nord
 0471 590-2528
 Malte.Woerdemann@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten

Mo von 09:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Hinweis zur Barrierefreiheit

Zugang: Haupteingang der Passage
Parken: Ausgewiesene PKW-Stellplätze auf dem Konrad-Adenauer-Platz
WC: 2. und 3.OG und im Außenbereich des Gebäudes zur Neumarktstraße

Katja Otte
Abteilungsleitung Landschaftsplanung Süd
 0471 590 2278
 0471 590 2981
 Katja.Otte@magistrat.bremerhaven.de

Aufgaben

Die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde werden durch das Bremische Naturschutzgesetz bestimmt. Im einzelnen werden die Aufgaben nachstehend aufgeführt: Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Biotopschutz, Landschaftspflege, Planen und Umsetzen von Schutz-,Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Aufsicht über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Artenschutz. Hinzu kommen die Aufgaben nach der Bremischen Baumschutzverordnung.

Holzsammeln im Wald

Totholz ist Lebensstätte und Nahrungsgrundlage zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Es trägt mit seinen Abbauprodukten dazu bei, die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens zu erhöhen und damit die Folgen von Trockenheit wie auch von Starkregenereignissen besser abzupuffern.

In den öffentlichen Wäldern wird daher keine Erlaubnis zum Holzsammeln erteilt. Sogenannte „Holzsammelscheine“ werden nicht ausgestellt.

Privatwaldbesitzer, die das erlauben würden sind der Waldbehörde nicht bekannt.

In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist die Holzentnahme zusätzlich durch die Schutzgebietsverordnungen verboten.