Umweltschutzamt/Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde

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Grashoffstraße 7
3. Obergeschoss
27570 Bremerhaven

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Martin Albers

Abteilungsleitung
 0471 590-3454
 Martin.Albers@magistrat.bremerhaven.de

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Zugang: Haupteingang der Passage
Parken: Ausgewiesene PKW-Stellplätze auf dem Konrad-Adenauer-Platz
WC: 2. und 3.OG und im Außenbereich des Gebäudes zur Neumarktstraße

Aufgaben der Unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde

Die Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie des Bremischen Bodenschutzgesetzes eingehalten und auferlegte Verpflichtungen erfüllt werden.

Der Zweck dieser Gesetze ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.

Die Behörde erhebt Informationen zu schädlichen Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen und erfasst diese in einem Bodeninformationssystem.

Die Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde ist Ihnen gerne bei folgenden Themen behilflich:
 

  • Prüfung bei Bauvorhaben, ob eine Altlastenverdachtsfläche vorliegt
  • Auskünfte über Bodenarten und Bodentypen
  • Fachliche Unterstützung beim Antreffen von Altlasten

Veröffentlichungen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz