Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung

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Stadtplanausschnitt
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Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
Stadthaus 5
27576 Bremerhaven

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Fahrplanauskunft VBN

Herr Zier

Abteilungsleitung
 strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten

Mo von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 08:00 bis 13:00 Uhr Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.
Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr

Hinweis zur Barrierefreiheit

Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)

Für Ihre Anliegen zu Taxen- und Mietwagenkonzessionen benötigen Sie einen Termin. Für eine Terminvergabe wenden Sie sich bitte an: E-Mail:  buergerundordnungsamt@magistrat.bremerhaven.de.

Für alle zur Zeit geltenden Regelungen bei Fahrerlaubnissen informieren Sie sich bitte unter der nachfolgenden Rubrik "Führerscheinwesen".

Wir möchten Ihnen gerne behilflich sein, die erforderlichen Formalitäten rund um unsere Rechtsgebiete so einfach wie möglich zu erledigen. Folgen Sie dafür bitte den Links zu den unten genannten Themen bzw. Dienstleistungen. Sofern Fragen bestehen, so geben Ihnen die Mitarbeiter/-innen der einzelnen Bereiche gerne Auskünfte.
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Allgemeine Informationen:

Durch den zunehmenden Schiffsverkehr und den damit verbundenen Transportkapazitäten wird eine Vielzahl von Schwerlastverkehr von und in den Hafen geleitet. Hier sind in den Fahrzeugpapieren generell die amtlich zugelassenen Grenzwerte eingetragen. Können diese Grenzwerte aufgrund von Ladungsbreite, -länge, -höhe und/oder des Ladungsgewichtes nicht eingehalten werden, wird eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung des Transportes/der Transporte erforderlich.

Diese wird in Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern, Brückenstatikern und Polizeidienststellen erteilt oder auch verweigert. Dazu ist es erforderlich, die Durchführbarkeit auf dem beantragten Fahrweg im Bezug auf die Abmessungen zu überprüfen, evtl. vor Ort zu vermessen und entsprechende Auflagen zu erteilen, so z.B. das Überfahren von Brücken, Demontage von Schildern, Räumung von Baustellen, Anordnung von Polizeibegleitung.

Die Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel von den Logistikunternehmen beantragt, die auch den entsprechenden Schwerlastverkehr vornehmen wollen.
Ihren Antrag können Sie über das bundesweite einheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen.
Die Nutzung als Antragsteller ist kostenfrei; lediglich eine Registrierung in VEMAGS ist erforderlich (Zugangsdaten werden per E-Mail versandt).
Ein großer Vorteil von VEMAGS liegt in der schnelleren Bearbeitung der Anträge sowie dass Sie jederzeit online den Stand des Genehmigungsverfahrens abrufen können.
Alle Informationen über VEMAGS erhalten Sie hier.

Nähere Auskünfte zu den Genehmigungen erläutern Ihnen Herr Bohne ( 0471 590-3738), Herr Halbeck ( 0471 590-3736), Herr Bohlen ( 0471 590-3803) oder Frau Rabe ( 0471 590-4042) gerne telefonisch.

Allgemeine Informationen:

Die Führerscheinstelle ist Ihr Ansprechpartner in allen Fahrerlaubnisangelegenheiten, unabhängig ob es sich um Fahranfänger, Umschreibungen, Neuerteilung, Fahrerkarte etc. handelt

Sie können aber auch im Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

  • Ihren alten Führerschein in den neuen Kartenführerschein (EURO-Führerschein) umtauschen oder
  • einen Internationalen Führerschein beantragen.

Einzelheiten finden Sie unter den entsprechenden Dienstleistungen.

Ansprechpersonen:

Herr Kähms
Sachgebietsleiter/Zimmer 107
 0471 590-3740
 M.Kaehms@magistrat.bremerhaven.de

Frau Münz (Buchstabe A - Hn)
Zimmer 106
 0471 590-3741
 M.Muenz@magistrat.bremerhaven.de

Frau Horbank (Buchstabe Ho - Pe)
Zimmer 104
 0471 590-3742
 M.Horbank@magistrat.bremerhaven.de

Frau Plinke (Buchstabe Pf - Z)
Zimmer 105
 0471 590-3743
 J.Plinke@magistrat.bremerhaven.de

Allgemeine Informationen:

Die Regelung des Verkehrs mit Verkehrsschildern, Markierungen und Leiteinrichtungen wird von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Grundlage für diese Regelung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der beschrieben wird, wann z. B. welches Verkehrszeichen wo aufgestellt werden darf. Hier erfolgt u. a. auch die Beschilderung der Tempo-30-Zonen oder der verkehrsberuhigten Bereiche in Bremerhaven.

Die Straßenverkehrsbehörde ist weiterhin zuständig für die Veranstaltungen auf den Straßen unserer Stadt z. B. City-Marathon und für die Beschilderung der Baustellen in Zusammenarbeit mit den ausführenden Baufirmen. Hier erhalten Sie auch nahezu die Mehrzahl der Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse, wie z. B. die Anwohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen. Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten und für die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot sind wir außerdem zuständig.

Weitere Informationen (Beispiele für Ausnahmegenehmigungen)

  • Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen.
    Anwohnerparkausweise können auch im Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte beantragt werden.
  • Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde besteht gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit einer gebührenfreien Parkberechtigung für Behinderte für das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen zu beantragen (blaue Karte).
  • Wenn aus ärztlicher Sicht eine Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes nötig ist, so kann auch hier unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Ausnahmegenehmigung gem. § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragt werden.
  • Ebenso besteht die Möglichkeit im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen für ansonsten durch Verkehrszeichen gesperrten Bereiche, z. B. Haltverbote, Gewichtsbeschränkungen oder Absperrmaterial und Verkehrszeichen zur Durchführung von Veranstaltungen, Umzüge etc. zu beantragen.

Gebührentabelle in Auszügen(PDF 40,8 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Sondernutzungsgebührenordnung(PDF 320,2 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Ab dem 01.01.2021 gelten teilweise neue, bundeseinheitliche Gebühren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Nähere Einzelheiten hierzu folgen in Kürze.

Ansprechpersonen:

Herr Zier
Abteilungsleiter/Zimmer 221
 0471 590-3735
 L.Zier@magistrat.bremerhaven.de

Herr Bohne
Zimmer 219
 0471 590-3738
 F.Bohne@magistrat.bremerhaven.de

Herr Halbeck
Zimmer 219
 0471 590-3736
 M.Halbeck@magistrat.bremerhaven.de 

Herr Bohlen
Zimmer 220
 0471 590-3803
 J.Bohlen@magistrat.bremerhaven.de

Frau Rabe
Zimmer 220
 0471 590-4042
 C.Rabe@magistrat.bremerhaven.de

Frau Schmidt
Zimmer 223
 0471 590-3701
 E.Schmidt@magistrat.bremerhaven.de

N. N.
Zimmer 225
 strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de

 

Allgemeine Informationen:

Sonntagsfahrgenehmigungen für LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhängern werden für die gewerbliche Wirtschaft zur Güterbeförderung erteilt. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Fahren mit Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Besteht die Fracht allerdings z. B. aus Frischwaren, Milch oder verderblicher Ware so ist es unerlässlich, sonntags zu fahren.
Was genau an Sonn- und Feiertagen transportiert werden darf und unter welchen Voraussetzungen, erläutern wir Ihnen gerne telefonisch unter  0471 590-3738 oder  0471 590-3736.

Veröffentlichungen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz