Amt für Straßen- und Brückenbau/Abteilung Straßen- und Brückenunterhaltung, Straßenverkehrstechnik

Logo Seestadt-Bremerhaven: Blaue Kogge mit Fisch auf weißem Grund
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Stadtplanausschnitt
Stadtplanausschnitt
 

Fährstraße 20
Technisches Rathaus
27568 Bremerhaven

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Fahrplanauskunft VBN

Arnold Christians

Abteilungsleitung
 0471 590-3346
 strassenundbrueckenbau@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten

Mo von 09:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 07:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Hinweis zur Barrierefreiheit

Zugang: über den rechten Eingang an der Fährstraße - weiterer Aufzug in die oberen Etagen den Flur entlang
Parken: Behindertenparkplatz am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im EG

Allgemeine Informationen:

Herstellung einer Zuwegung zum eigenen Grundstück über Straßenflächen, die nicht dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen (Geh- und Radwege sowie Grünflächen)

Verfahrensablauf:

Antragsberechtigt ist der Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines an die Straße grenzenden Grundstückes

Erforderliche Unterlagen:

Einzureichen ist das unterschriebene Antragsformular. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Herstellung einer Überfahrt. Alternativ kann auch der Onlinedienst „Grundstücksüberfahrt beantragen in Bremerhaven “ genutzt werden.

Fristen / Verfahrensdauer:

Ca. 2 Monate 

Kosten / Gebühren:

Die Kosten und Gebühren für die Herstellung der Überfahrt errechnen sich nach dem tatsächlichen Aufwand und sind vom Antragsteller zu tragen.

Rechtsgrundlagen:

§17 BremLStrG vom 20.03.1976 (BremGbl S. 341)