Amt für Jugend, Familie und Frauen/Wirtschaftliche Jugendhilfe

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Neuelandstraße 71
2. Etage
27576 Bremerhaven

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Fahrplanauskunft VBN

Sandra Rode

Abteilungsleitung
 0471 590-2445
 S.Rode@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten

Mo,Mi,Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr (zusätzlich)
und nach telefonischer Vereinbarung

Zuständige Sachbearbeiter: siehe unter "Ansprechpersonen".

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst die rechtliche und finanzielle Abwicklung von Jugendhilfeleistungen.

Die Hilfegewährung kann sowohl in ambulanter Form sowie in stationären und teilstationären Einrichtungen erfolgen.

Der individuelle Hilfebedarf wird grundsätzlich von den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes und dem Pflegekinderdienst festgestellt. Diese Fachkräfte übernehmen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten die Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII).

Die Entscheidungen werden dann nach rechtlicher und finanzieller Prüfung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe umgesetzt. Es werden entsprechende Kostenzusagen an die jeweiligen Träger der Hilfen und Bescheide an die Sorgeberechtigten erteilt.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (§§ 90 ff SGB VIII) wird bei stationären und teilstationären Hilfen von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe geprüft, ob Ansprüche zur teilweisen Deckung der Kosten geltend gemacht werden können.