Aufgrund der derzeitigen Pandemie gilt bis zum 14. Februar 2021 ein Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken. Die touristischen Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.
Eine Zusammenfassung ortsgesetzlicher Vorschriften und anderer wichtiger Regelungen für die Stadt Bremerhaven finden Sie im Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen (Ortsrecht Bremerhaven). Die Stadt Bremerhaven übernimmt jedoch keine Gewähr für die korrekte Wiedergabe des Textes. Maßgeblich ist der im Gesetzblatt bzw. im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlichte Wortlaut.
Die nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz zugänglich zu machenden Informationen und Dokumenteder Dienststellen des Magistrats können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden.
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