Nutzungsbedingungen und spezielle Datenschutzhinweise "Blaulicht-Resolution"

Verantwortlich für die "Blauchlicht-Resolution" ist die Feuerwehr Bremerhaven.

Erhebung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie die "Blaulicht-Resolution" mit unterzeichnen möchten. Im Rahmen der Mitzeichnung der "Blaulicht-Resolution" werden folgende personenbezogene Daten als Pflichtfeld erhoben:

  • Anrede
  • Name, Vorname
  • Straße, Hausnummer
  • Postleitzahl, Wohnort

Öffentlich angezeigt werden auf der Webseite bremerhaven.de ausschließlich die Anzahl der Mitunterzeichner; personenbezogene Daten werden nicht angezeigt.


Nutzung, Weitergabe und Speicherung personenbezogener Daten

Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der weiteren Bearbeitung der "Blaulicht-Resolution" verwendet.

Die Daten werden in einer Mitzeichnerliste intern gespeichert und dem Initiator der "Baulicht-Resolution", der Feuerwehr Bremerhaven, mit Abschluss der Mitunterzeichnung, zum 30. September 2018, übergeben.

Im Rahmen der öffentlichen Übergabe der "Blaulicht-Resolution" werden ausschließlich folgende personenbezogene Daten an den Resolutionstext angefügt und damit veröffentlicht: Name, Vorname. Ihre Daten werden nicht medial genutzt.

Ihre personenbezogenen Daten werden an keine weiteren Dritte weitergegeben oder sonst übermittelt.

Auskunftsrecht

Wenn Sie eine Übersicht Ihrer im Verfahren der "Blaulicht-Resolution" gespeicherten Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des Betriebes für Informationstechnologie" (BIT), Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven:

Frank Schildt
Friedrich-Ebert-Straße 29-33
27570 Bremerhaven

 0471 590-2524
 Frank.Schildt@bit.bremerhaven.de

Fragen zur "Blaulicht-Resolution" selber stellen Sie bitte an:

Feuerwehr Bremerhaven
Jens Cordes, Leiter der Feuerwehr

Zur Hexenbrücke 12
27570 Bremerhaven

 0471 - 590 0
 feuerwehr@magistrat.bremerhaven.de

Löschung
Ihre angegebenen personenbezogenen Daten für die "Blaulicht-Resolution" werden nach der öffentlichen Übergabe gelöscht.