Eigentümer

Beleben Sie Ihre Nachbarschaft
... und profitieren Sie vom planbaren Miteinander!

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, einen Teil der zeitintensiven und anstrengenden Gartenpflege an andere abzutreten, um mehr Zeit für Urlaub und eigene Interessen zu haben? – Dann ist die Parzellierung eines rückwärtigen Teils Ihres Grundstücks eine großartige Gelegenheit dafür: Denn durch die Erschließung eines Gartenteils als Bauland ernten Sie nicht nur finanzielle Gewinne, sondern erwerben jede Menge Freiheit für Ihre Lebensgestaltung! Und noch mehr: Sie nehmen direkten Einfluss darauf, wer Ihr neuer Nachbar werden darf. Eine ideale Möglichkeit, um evt. von Anbeginn den richtigen Anwohner zu finden, der während Ihres Urlaubs Ihren Rasen mäht, Ihre Katze füttert oder auf Ihren Hund aufpasst...

Da Sie sich Ihren Grundstücksnachbarn selbst aussuchen, bleibt viel Raum, einige persönliche Vereinbarungen zu verabreden.

Natürlich müssen Sie die minimale Baufläche von 400 m² für ein kleines Einfamilienhaus nicht allein aus Ihrer Gartenfläche erübrigen: Ein neues Baugrundstück kann auch dann entstehen, wenn kleine rückwärtige Teile nebeneinander liegender Grundstücke zusammen gelegt werden.

Freie Flächen für freundliche Bauherren

Die einfachste Möglichkeit ist natürlich, wenn Ihr rückwärtiges Grundstück genug Fläche für den Bau eines neuen Einfamilienhauses hergibt. Sollten die dafür erforderlichen 400 m² jedoch nicht auf Ihrer Fläche erschlossen werden können, sollten Sie mit Ihren alten Nachbarn sprechen: Wenn sich alle Anwohner einig sind, lassen sich durch die Zusammenlegung kleiner Parzellen einzelner Eigentümer geeignete Baugrundstücke erschließen.

Die Zuwegung zu dem neuen, rückwärtigen Grundstück würde über einen privaten Stichweg erfolgen, der im Planungsjargon „Pfeife” genannt wird. Dieser kann entweder über einen abgetrennten Streifen eines oder zweier bestehender Grundstücke erfolgen. Sie sind interessiert? – Dann sprechen Sie uns gerne an, damit wir in Ihrem ganz speziellen Fall unverbindlich die Möglichkeiten der Baulückenerschließung mit Ihnen besprechen können!

Beratung und Unterstützung von A bis Z

Das Stadtplanungsamt und das Bauamt stehen Ihnen als kompetente Partner zur Seite. Gerne fungieren beide als versierte Dienstleister, um Sie bei der Planung, Durchführung und Vertragsunterzeichnung beratend zu unterstützen.

Das Vermessungs- und Katasteramt berät Sie zusammen mit anderen Beteiligten aus Ihrer Nachbarschaft über mögliche Aufteilungen der Grundstücke in Absprache mit dem Stadtplanungsamt. Außerdem erstellt es die Wertermittlung der Einwurf- und Zuteilungswerte. Bei unterschiedlichen Interessenlagen in Ihrer Nachbarschaft übernehmen unsere Mitarbeiter die Moderation und machen sich für eine gemeinsame Lösung im Sinne aller stark. Weitere Unterstützung erfolgt bei der späteren Durchführung der

Bei der ersten, unverbindlichen Prüfung Ihres Wunsches zur Aktivierung von Bauland ist Ihnen Renate Sasse, Abteilung Bebauungsplanung gern unter der Durchwahl 0471 590-2181 behilflich.