Einwohnerfragestunde
Bereits seit Februar 2011 können interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sich mit schriftlichen Fragen an die städtischen Ausschüsse wenden.
Mit einer Änderung der entsprechenden Regelungen in ihrer Geschäftsordnung, gültig ab dem 01.04.2012, hat die Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner, diese Form der Bürgerbeteiligung zu nutzen, weiter vereinfacht.
Die Frist für das Einreichen schriftlicher Fragen ist deutlich verkürzt worden. Statt fünf Tage vor Beginn der Ausschusssitzung, können die Fragen bis zu einem Tag vor Sitzungsbeginn (12.00 Uhr) beim Ausschussvorsitzenden eingereicht werden. Eine wesentliche Neuerung dabei ist, dass die Fragen zukünftig an jedes Ausschussmitglied gerichtet werden können und nicht – wie bisher – nur an den Vorsitzenden.
Zudem können Einwohnerinnen und Einwohner in der Ausschusssitzung selbst auch mündlich Fragen stellen.
Die Antwort des Ausschussmitglieds kann vom Fragesteller kurz sachlich kommentiert werden. Außerdem sind bis zu zwei Zusatzfragen möglich, die sich allerdings auf den Gegenstand der ersten Frage oder die vorangegangene Antwort beziehen müssen.
Jede Ausschusssitzung beginnt mit dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde". Diese dauert maximal 60 Minuten. In der Fragestunde werden zunächst die schriftlich eingereichten Fragen beantwortet und danach die mündlichen.
Grundsätze für die Durchführung von Einwohnerfragestunden gemäß § 43 GOStVV
Termine der Ausschuss-Sitzungen und die jeweiligen Abgabefristen
Link zu den Ausschüssen