Corona-Hilfen für Unternehmen
Informationen für Unternehmen, die wirtschaftlich unter der aktuellen Corona-Pandemie leiden
Corona-Soforthilfen:
Auf den Seiten der Bremer Aufbau-Bank (BAB) – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven- finden Sie eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Hilfsprogramme. Anfragen zu den Corona-Hilfen können derzeit ausschließlich über die Hotline und nicht per E-Mail gestellt werden. Die Hotline erreichen Sie unter 0421-361 83573 (Montag bis Freitag von 7.00 – 18.00 Uhr).
Eine weitere Übersicht über die zur Verfügung stehenden Hilfsprogramme für Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind finden Sie bei der BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven.
Kurzarbeitergeld:
Die Beantragung von Kurzarbeitergeld wurde aufgrund der „Corona-Krise“ vereinfacht. Arbeitgeber werden von Lohnkosten entlastet. Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung (Stand 02.02.2021) sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengefasst worden.
Coronavirus Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Steuerliche Maßnahmen:
Als bürger- und unternehmensorientierte Verwaltung hat die Finanzverwaltung Bremen in enger Abstimmung mit dem Bund und den übrigen Bundesländern bereits steuerliche Maßnahmen beschlossen, um Betroffenen der Corona-Krise möglichst unbürokratisch und zügig helfen zu können. Eine Übersicht über die steuerlichen Maßnahmen finden Sie hier.
Bei Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen stehen die Finanzämter telefonisch unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
- Finanzamt Bremen: Telefon 0421 361 90909 und 0421 361 95096
- Finanzamt Bremerhaven: Telefon 0471 596 99000
Insolvenzantragspflicht:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit dem Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten erwirkt.