Gartenwasserzähler

Informationen zur Erstattung von Schmutzwassergebühren

Für Frischwassermengen, die z. B. für die Bewässerung des Gartens eingesetzt werden, und nicht in den Kanal gelangten, besteht die Möglichkeit, die Schmutzwassergebühren nach den Bestimmungen der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz erstattet zu bekommen.

Voraussetzung hierfür ist, dass auf Kosten des Gebührenschuldners der Schmutzwassergebühr ein separater, geeichter Wasserzähler vor der Wasserentnahmestelle eingebaut wird. Eine solche 2. Wasseruhr ist in Baumärkten bzw. in Sanitärbetrieben erhältlich. Weil die Nebenwasserzähler den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen müssen, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Zähler alle 6 Jahre zum Jahresende ausgetauscht werden.

Nach erfolgter Installation sind die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB) mit einem Vordruck(PDF 94,0 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0) vom Einbau zu unterrichten. Der Zähler kann nun genutzt werden. Unabhängig davon setzen sich die EBB nach Eingang der Anzeige mit dem Antragsteller in Verbindung, um den Zähler abzulesen und zu verplomben.

Nach Ablauf des Jahres (31.12.) hat der Gebührenschuldner dann bis spätestens zum 15.05. des Folgejahres einen Erstattungsantrag(PDF 79,3 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0) an die EBB zu richten. Es empfiehlt sich, den Antrag gleich in den ersten Monaten des Folgejahres zu stellen, da die Bearbeitungsdauer hier wesentlich kürzer ist. Über den Antrag wird per Bescheid entschieden. Für den Bescheid wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € festgesetzt. Zur Klarstellung ist noch zu sagen, dass das Verfahren der Kanalbenutzungsgebührenerstattung unabhängig von der Zahlung der Wasser‑ und Kanalbenutzungsgebühren an die swb Bremerhaven Vertrieb GmbH & Co. KG (swb) läuft. Die Wasser- und Schmutzwassergebühren sind an die swb nach wie vor in voller Höhe zu entrichten.

Lohnt sich die Gebührenerstattung überhaupt?

Beachten Sie bitte, dass ein geeichter Zwischenzähler etwa 40,00 € kostet, bei 6 Jahren Nutzungsdauer sind das ca. 7,00 €/Jahr. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,00 €, so dass Ihnen jährliche Kosten von etwa 18,00 € entstehen. Dazu kommen die Kosten für die Installation des Zwischenzählers, ggf. durch einen Sanitärfachbetrieb.

Bei der derzeitigen Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,73 €/m³ sollten Sie deutlich mehr als 10 m³ Frischwasser pro Jahr verbrauchen, dass Sie nicht in das Schmutzwassersystem einleiten, damit sich die Anschaffung eines Zwischenzählers überhaupt lohnt.

Nutzen Sie Regenwasser! Sparen Sie Geld und schützen Sie die Trinkwasserreserven und das Klima!

Wenn Sie Regewasser für die Gartenbewässerung nutzen, können Sie ihre Niederschlagswassergebühren reduzieren, und sparen neben den obigen Kosten für den Zwischenzähler auch die Kosten für das genutzte Frischwasser. Außerdem kühlen und verbessern Sie das innerstädtische Klima im Sommer und helfen das knapper werdende Trinkwasser zu sparen. Fragen Sie dazu die Grundstücksentwässerung unter  0471 9800650.

Kein Poolwasser in den Garten!

Zudem ist erwähnenswert, dass es sich bei Wasser in größeren Swimmingpools oder Schwimmbecken stets um „durch den Gebrauch in privater Haushaltung entstandenes Schmutzwasser (häusliches Schmutzwasser)“ handelt, dass (nach Gebrauch) in den Schmutzwasserkanal einzuleiten ist. Die Befüllung von Pools oder Schwimmbecken über den Zwischenzähler ist deshalb nicht erlaubt. Das Chlor aus dem Poolwasser schadet Ihren Pflanzen und ist schlecht für die Umwelt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer  0471 9800631 gern zur Verfügung.