Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Termin vereinbaren (ab Fr. 23.04.2021, 10:45 Uhr)
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I..
Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt werden, weil die neue Nummer der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden muss.
Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung
Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde gestellt werden, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat.
Achtung:
Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach der Freigabe kann die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit der dann neu auszustellenden Zulassungsbescheinigung Teil I vom Berechtigten oder einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I wird dann von der Zulassungsbehörde eingezogen.
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