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Zulassungsbescheinigung I ändern - Wegfall des Trennungsstrichs im Feld "Kennzeichen"
In der Vergangenheit wurde der Trennungsstrich im amtlichen Kennzeichen in den Fahrzeugpapieren gedruckt, obwohl dieser auf den geprägten Kennzeichenschildern nicht abgebildet ist. Im Ausland kann es aufgrund dieser Differenzen Probleme geben, insbesondere bei Kontrollen in Österreich und Italien.
Es besteht keine Umtauschpflicht.
Auf Wunsch kann die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgetauscht werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nicht geändert und ist daher nicht vorzulegen.
Sofern für das Fahrzeug noch die alten Papiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ausgegeben sind, erfolgt gleichzeitig die Umstellung auf die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigungen Teil I und II). In diesem Fall ist der Fahrzeugbrief mit vorzulegen.
Achtung:
(Nur zu beachten bei alten Fahrzeugpapieren!)
Wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief zur Sicherung erhalten hat, ist der Finanzierungsgeber zu bitten, das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung zu übersenden. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.
Nach erfolgter Änderung wird das neue Dokument (Zulassungsbescheinigung Teil II) an die finanzierende Stelle zurückgesandt.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten - bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich: - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
Die Änderung muss entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragt werden. Der Vertreter muss die Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises vom Vollmachtgeber und zusätzlich den eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Rechtsgrundlagen
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
11,20 Euro Sofern auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss, fallen zusätzliche Kosten an.Termin vereinbaren (ab Di. 08.08.2023, 09:30 Uhr)