Verpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums)

Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken Ihrem Gast eine Verpflichtungserklärung zu übernehmen?
Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte:

Bei der Beantragung eines Visums sind Unterlagen vorzulegen, aus denen die deutsche Auslandsvertretung erkennen kann, dass ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunfts- oder Wohnsitzstaat vorhanden sind.
Dieser Nachweis kann auch durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung von einem in Deutschland lebenden Gastgeber geführt werden.
Mit der Verpflichtungserklärung werden

  • die Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich der Erstattung aller öffentlicher Mittel, die evtl. für den Lebensunterhalt, die Versorgung mit Wohnraum, die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall aufgewendet werden müssen) und
  • die Kosten der Ausreise (einschließlich Flugticket, auch Kosten einer evtl. zwangsweisen Abschiebung bis zum ausländischen Zielort, Begleiterkosten, Verpflegungskosten, Kosten einer Haftunterbringung usw.)

vom Beginn der Gültigkeit des Visums bis zur Beendigung des Aufenthalts oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck sichergestellt. D.h, das staatliche Stellen von dem Verpflichtungsgeber eventuelle Kosten einfordern.

Die Verpflichtungserklärung ist auf einem bundeseinheitlichen Formular abzugeben. Da es sich bei der Verpflichtungserklärung um einen fälschungssicheren durchnummerierten Vordruck handelt, kann dieser weder im Internet zur Verfügung gestellt noch blanko ausgehändigt werden. Er darf nur von Mitarbeiter*innen der Abteilung für Migration und Einbürgerung oder des Bürgerbüros Mitte im Hanse Carré ausgefüllt werden.

Voraussetzungen

  • Eine Verpflichtungserklärung kann nur dann die Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts erfüllen, wenn der sich Verpflichtende die übernommene Verpflichtung aus eigenem Einkommen oder sonstigen eigenen Mitteln im Bundesgebiet bestreiten kann.
  • Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat sich auf die Anzahl der Familienmitglieder des sich Verpflichtenden, denen er Unterhalt gewährt und auf die Anzahl der Ausländer, die eingeladen werden, zu beziehen.
  • Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit sind insbesondere die Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu berücksichtigen, weil auf Einkommen unterhalb dieser Freigrenzen bei der Vollstreckung von Verpflichtungen nach § 68 AufenthG nicht zugegriffen werden kann.
  • Zu berücksichtigen sind dabei auch bestehende gesetzliche Unterhaltspflichten (§ 850c Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 bis 3 ZPO i. V. m. der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung).
  • Sofern das Einkommen nicht ausreichend für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist oder die Einkommensverhältnisse nicht dargelegt werden sollen, besteht auch die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung im Beim Bürgerbüro Mitte oder der Ausländerabteilung einzuzahlen.
  • Bei der Bedarfsberechung wird ein monatlicher Betrag pro Gast von 300,00 Euro bzw. bei Kindern unter 18 Jahren von 200,00 Euro zugrundegelegt.
  • Sofern eine Sicherheitsleistung gezahlt wird, erhöht sich dieser Betrag um eine Rückreisepauschale von 1.000,00 Euro pro Person.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiges Ausweisdokument

    Zur Identifikation und zur Beglaubigung der Unterschrift ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich.
  • Daten, die zum Ausfüllen des bundeseinheitlichen Formulars benötigt werden.

    Benötigte Daten vom Gastgeber: Name Vorname/n Geburtstag und Geburtsort Staatsangehörigkeit Ausweisdokument (Art und Nummer)     Adresse (Ort und Straße mit Hausnummer)Beruf Benötigte Daten vom Gast: Name Vorname/n Geburtstag und Geburtsort Staatsangehörigkeit Reisepass-Nummer Adresse im Ausland (Ort, Straße mit Hausnummer und Heimatland) Verwandtschaftsbeziehung begleitender Ehegatte begleitende Kinder Dauer des Aufenthaltes Aufenthaltsort des Gastes in Deutschland sofern abweichend vom Wohnort/Anschrift des Gastgebers
  • Unterlagen zur Bonitätsprüfung

    Arbeitnehmer und Nichterwerbstätige Gehaltsbescheinigungen über das monatliche Nettoeinkommen, der letzten drei Monate sonstige Einkommensnachweise Selbstständige Erwerbstätige (Einzelunternehmen) Gewerbeanmeldung, ggf. Handels-/Vereinsregisterauszug aktueller Steuerbescheid aktuelle Bescheinigung eines Steuerberaters zur Gewinnermittlung  
  • Persönliche Antragsstellung im Bürgerbüro Mitte (Termin empfohlen) oder in der Ausländerabteilung (mit Termin)
  • Aushändigung des Originals der Verpflichtungserklärung zur Weiterleitung an den Gast zwecks Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

  • Eine Liste der Staaten, dessen Staatsangehörige ein Visum benötigen, steht auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zur Verfügung
  • Für die Visumserteilung ist als weitere Voraussetzung das Vorliegen einer ausreichenden Krankenversicherung nachzuweisen. Dies wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens durch die deutsche Auslandsvertretung geprüft.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Verpflichtungserklärung wird sofort ausgestellt.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

29,00 Euro pro Gast
10,00 Euro für das Verwahrkonto bei Sicherheitsleistung