Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis

Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren ging, muss die elektronische Signatur separat gesperrt werden.

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde. Alternativ kann die Sperrung auch in den Bürgerbüros erledigt werden.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Wenden Sie sich zur Sperrung an die gebührenpflichtige Telefonnummer. Sie werden dort durch den Sperrprozess geführt. Werden Sie alternativ in den Bürgerbüros vorstellig.

Rechtsgrundlagen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neusetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises fallen ab dem 01.01.2021 keine Gebühren an.