Benachrichtigungen von Bremerhaven.de via Web Push
Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit,
von ausgewählten Nachrichten automatische Benachrichtigungen von Bremerhaven.de zu erhalten.
Dazu werden keine personenbezogenen Daten bei uns gespeichert.
Die einzigen Daten, die wir speichern müssen,
sind Ihre Auswahl der Nachrichten, die Sie abonnieren wollen.
Eine Kopie dieser Daten wird auch lokal bei Ihnen auf dem Gerät gespeichert.
Uns ist es nicht möglich anhand der übergebenen Daten eine Person zu identifizieren.
Zum Senden und Empfangen der Nachrichten wird ein vom Ihrem Browseranbieter zur Verfügung gestellter
Service namens "Web Push" genutzt.
Sie können jederzeit die Einstellungen bei unseren
Datenschutzeinstellungen
anpassen und die Benachrichtigungsfunktion wieder deaktivieren.
Informationen zu den Benachrichtigungen:
Die Benachrichtigungsfunktion wird momentan nicht von allen Geräten unterstützt.
Um Benachrichtigungen erhalten zu können, muss der Browser auf einigen Geräten im Hintergrund geöffnet sein.
Sollten Sie Bremerhaven.de länger als 14 Tage nicht besucht haben,
werden die Benachrichtigungen eventuell von ihrem Gerät automatisch abgestellt.
Sollten keine aktuellen Informationen für die von Ihnen ausgewählten Nachrichten vorliegen
erfolgt auch keine Benachrichtigung.
Um die Benachrichtigungen zu aktivieren, drücken Sie bitte auf den folgenden Knopf und
bestätigen Sie die Abfrage ihres Browsers
Um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken können die die Bürgerbüros bei Bedarf einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.
Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden. Auch hier sollte das Foto empfohlener Weise nicht mehr als 3 Monate alt sein.
Voraussetzungen
deutsche Staatsangehörigkeit
Welche Unterlagen benötige ich?
Identitätsnachweis z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel Empfehlung: nicht älter als drei Monate
Bei Kindern unter 16 Jahren: Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
der maschinenlesbare vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises ausgestellt.
der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
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