Kraftfahrzeugverkauf - Veräußerungsanzeige

Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf eines Fahrzeugs unverzüglich der Zulassungsbehörde - schriftlich oder persönlich - mitzuteilen, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen erteilt hat.

Voraussetzungen

Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Käufers
  • Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
    - Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    - Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
    - amtliche Kennzeichen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Veräußerungsanzeige

    Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten: - Name und Anschrift des Käufers - Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:    - Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)   - Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)   - amtliche Kennzeichen

Der letzte eingetragene Fahrzeughalter ist verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich - schriftlich oder persönlich - mitzuteilen.

Hinweise:

  • Wichtig ist, dass der Käufer den Empfang des alten Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins oder der neu ausgestellten Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I, der amtlichen Kennzeichen sowie des Untersuchungsberichts über die letzte Hauptuntersuchung, der Prüfbescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung und gegebenenfalls Abnahmebestätigungen über Veränderungen am Fahrzeug schriftlich bestätigt.
  • Wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, ist es ratsam, es vor dem Verkauf abzumelden, damit die Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet werden. Die Zulassungsbehörde ist in der Regel nicht in der Lage, im Ausland Zwangsmaßnahmen zur Abmeldung einzuleiten, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht auf seinen Namen zulässt.
  • Für den Erwerber besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu bringen.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Veräußerung eines Fahrzeugs muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

keine