Hochwasserschutzbeiträge: Ersatzbewertungen im Rahmen der Grundsteuerreform

Alle unbebauten und bebauten Grundstücke im gesamten Bundesgebiet müssen derzeit durch die Finanzämter neu bewertet werden. Dies ist erforderlich, da die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 mit einer neuen Bemessungsgrundlage zu erheben ist. Dabei wird der bisherige Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt werden. Für Grundstücke, die von der Grundsteuer befreit sind, führt das Finanzamt keine Bewertungen durch. Diese werden vom Steueramt Bremerhaven in Form von Ersatzbewertungen vorgenommen.

Damit eine Ersatzbewertung durchgeführt werden kann, ist für jedes Grundstück von den jeweiligen Grundstückseigentümer:innen eine Erklärung Feststellung des Grundsteuerersatzwertes sowie die entsprechende Anlage Grundstück Hochwasserschutzbeiträge bzw. Anlage Land- und Forstwirtschaft Hochwasserschutzbeiträge abzugeben.
Auf dieser Grundlage erlässt das Steueramt Bremerhaven einen Bescheid über den Grundsteuerersatzwert, der die Grundlage für die Berechnung der Hochwasserschutzbeiträge ab 01.01.2025 darstellt.