Halterauskunft einholen

Bei einem anzuerkennenden, berechtigten Interesse kann eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister über Name und Anschrift eines Kraftfahrzeughalters erteilt werden.

Voraussetzungen

Zur Vermeidung von Missbräuchen ist der Antrag schriftlich zu stellen und ausführlich zu begründen.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis/Reisepass

    in Kopie bei Antragstellung auf dem Postweg bzw. Fax

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

5,10 Euro