Einsicht in das Baulastenverzeichnis

Baulasten

Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen und Auskünfte werden erteilt, unter Angabe folgender Daten:

Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)

Die Informationen werden ausgegeben:

  • an Notare
  • an andere Personen oder Institutionen unter Vorlage eines Grundbuchblattauszuges oder des Bescheides über die Grundbesitzabgaben. Die Unterlagen dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

13,00 Euro je Grundbuchgrundstück
5,00 Euro Kopien/Beglaubigungen 1.-5. Seite
= beglaubigte Kopie 5,00, einfache Kopie 0,75
3,00 Euro Kopien/Beglaubigungen ab 6. Seite