eID-Karte beantragen
Bei der eID-Karte handelt es sich um ein Dokument, das die Online-Ausweisfunktion für Personen zur Verfügung stellt, die keinen Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises oder Aufenthaltstitels mit Online-Ausweisfunktion haben.
Mit der eID-Karte ist es möglich, sich im Internet über einen eID-Client, wie zum Beispiel die vom Bund bereitgestellte AusweisApp, oder an Bürger-Terminals sicher mit dem ausländischen Personalausweis zu identifizieren. Ähnlich dem Online-Shopping oder -Banking lassen sich damit Behördengänge und zahlreiche andere Dienstleistungen schnell und einfach erledigen.
Grundfunktionen:
- elektronischer Identitätsnachweis
- elektronische Signatur
- ausschließlich als elektronischer Identitätsnachweis geeignet und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument
Hinweise:
- Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, wird ein Kartenlesegerät oder ein eID-Client, wie zum Beispiel die AusweisApp, benötigt.
Voraussetzungen
- eID-Karten können nur Personen erhalten, die entweder EU-Bürger sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Ausnahme: Deutsche Staatsangehörige können keine eID-Karte erhalten. Bereits seit 2010 ist die eID-Funktion jedoch in jedem deutschen Personalausweis enthalten.
- Die antragstellende Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Sie benötigen einen gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
- Die eID-Karte kann nur persönlich beantragt werden.
- Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung der eID-Karte informiert.
- Alle Informationen zur Abholung der eID-Karte finden Sie hier: -> Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholenwww.service.bremen.de
Rechtsgrundlagen
Was muss ich noch wissen?
Gültigkeitsdauer der eID-Karte: 10 Jahre