Gewerbe: An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes

Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes,einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgenommen wird.

Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Zusätzlich kann eine Eintragung in der Handwerksrolle notwendig sein, die bei der Handwerkskammer beantragt werden muss.

Eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Gewerbemeldestelle ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger angemeldeter Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle entweder den Betrieb örtlich verlegt (neue Adresse innerhalb eines Meldebezirks) oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Mit der Gewerbeummeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Verlegung des Sitzes bzw. der Änderung des Gegenstands eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird. Das gilt auch, wenn das Gewerbe in einen anderen Meldebezirk verlegt wird.

Mit der Gewerbeabmeldung wird der Verpflichtung zur Anzeige der Aufgabe eines Gewerbes aus gewerberechtlicher Sicht entsprochen.

Voraussetzungen

Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremerhaven.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ausgefülltes Gewerbe-Anmeldeformular

    (die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich – siehe Verfahren)
  • Personalausweis oder Reisepass

    - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
  • ggf. erforderliche Erlaubnisse

    (z.B. Gaststättenkonzession)
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Handelsregisterauszug

    bei juristischen Personen, Firmen
  • Mit der Anmeldung eines Gewerbes – ONLINE (siehe Button unten: „weiterführende Links") besteht die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt. Am Ende des Vorgangs die Meldung ausdrucken, diese ist dann gleichzeitig die Bestätigung. Es erfolgt keine extra Bestätigung der Gewerbemeldestelle.
  • Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich oder persönlich während der Öffnungszeiten erfolgen.
  • Die Gewerbeanmeldung kann auch über das Online-Portal gründung:digital nahezu komplett online abgewickelt werden. Der Antrag zur Gewerbemeldung wird online und papierlos ausgefüllt und elektronisch an die zuständige Stelle versendet. Alle weiteren Einzelheiten erfahren Sie dort.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Im Bürgerbüro Mitte werden nur Gewerbemeldungen für Einzelunternehmen entgegen genommen (z. B. keine GmbH); diese sind bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten/Gewerbe im Stadthaus 5 zu stellen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Gewerbeanmeldung muss mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

32,00 Euro Anmeldung
18,00 Euro Ummeldung
Abmeldung gebührenfrei