Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)

Sie möchten Ihr Haus in Eigentumswohnungen umwandeln lassen und benötigen hierfür die Bescheinigung, dass jede Wohnung eine wirtschaftlich selbstständige Einheit darstellt?

Das Amt erteilt eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit einer Wohnung gegenüber dem Gemeinschaftseigentum. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Grundbuchamt und Notar/Rechtsanwalt

Voraussetzungen

Bei Neubauvorhaben muss vor Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung die Baugenehmigung vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Grundrisse 3-fach

    Für den Antrag auf Abgeschlossenheit benötigen Sie Grundrisse von allen Etagen (einschließlich Keller und Spitzboden), der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude. Die Heizung (en) ist/sind einzuzeichnen. Die Pläne müssen mindestens im Maßstab 1 : 100 gefertigt und vermaßt sein und/oder eine Maßstabsangabe enthalten (nachmessbar)
  • Ansichten 3-fach

    Ansichten aller auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude (von allen Seiten mit Einzeichnung aller Fenster, Türen, Balkone etc.)
  • Schnittzeichnungen 3-fach

    mit Darstellung des Treppenverlaufes und ggf. eines Spitzbodens. Bei Antrag auf Abgeschlossenheit (Teilung Eigentumswohnungen): wenn möglich, in den sichtbaren Räumen das Sondereigentum nummerieren, bzw. Gemeinschaftseigentum  mit Symbol versehen.
  • Liegenschaftskarte des Grundstücks 3-fach

    Werden mehrere Gebäude auf einem Grundstück von der Teilung erfasst, so ist auch eine Liegenschaftskarte des Grundstücks mit dem Bestand erforderlich oder ein Lageplan durch Einzeichnung des geplanten Gebäudebestands erforderlich.

Der formlose Antrag muss vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben sein.
Die Bevollmächtigung und das Eigentumsverhältnis ist nachzuweisen in Form von:

  • einem aktuellen Grundsteuerbescheid oder
  • einem Grundbuchauszug oder
  • einem Kaufvertrag oder
  • durch einen Verwaltervertrag und Protokoll der letzten Eigentümerversammlung.

In dem Antrag müssen die Katasterangaben (Katasterbezirk, Flur, Flurstück) und die Grundbuchangaben (Grundbuchbezirk und Blattnummer) des nach WEG zu teilenden Grundstücks enthalten sein.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Carports, Garten, ebenerdige Terrassen sind mit Gemeinschaftssysmbol zu verzeichnen; Türanschläge, Küchenzeile und Bad/WC sind einzuzeichnen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

63,00 Euro Grundgebühr
24,00 Euro zuzügl. je Wohnung oder Teileigentum (z.B. Garagenstellplatz)