Entsorgungsfachbetriebe

Zertifizierte Qualität abfallwirtschaftlichen Handelns:


Entsorgungsfachbetriebe, so erwartet es das Kreislaufwirtschaftsgesetz, „wirken an der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen nach Maßgabe der hierfür geltenden Rechtsvorschriften mit.“

Entsorgungsfachbetrieb kann ein Betrieb werden, der Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt und der, wenn er die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung erfüllt, dafür zertifiziert ist.

Die Zertifizierung erfolgt durch eine technische Überwachungsorganisation. Das Zertifikat ist längstens 18 Monate gültig, es wird bei Bestehen jährlicher Überprüfungsaudits fortgeschrieben. Voraussetzungen sind u.a. das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen, geschultes Personal, geeignete technische Ausstattung, ein verbindliches Betriebshandbuch, ein aktuell geführtes Betriebstagebuch und die rechtskonforme Abwicklung und Dokumentation der Entsorgungsvorgänge (z.B. Nachweis- und Registerführung). Fachkunde-Fortbildungen sollen sicherstellen, dass die verantwortlichen Personen mit den gesetzlichen Bestimmungen aktuell vertraut und über die neuesten Methoden der Abfallbeseitigung und -verwertung informiert sind.

Aufgrund des Zertifikats darf der Entsorgungsfachbetrieb ein erteiltes Überwachungszeichen führen. Verliert er das Zertifikat, ist ihm dieses verboten und er darf mit der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nicht mehr für sich werben.