Bodenschutz

Dauerhafte Sicherung der Lebensgrundlage Boden

In der umweltpolitischen Diskussion, auf administrativer und insbesondere legislativer Ebene hat der Schutz des Bodens in den vergangenen Jahre stark an Bedeutung zugenommen. Als unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und ihre Ökosysteme muss der Boden - wie Luft und Wasser - in eine vorsorgeorientierte und integrierte Umweltpolitik mit einbezogen werden.

Fast alle Formen der Bodennutzung durch den Menschen beanspruchen die ökosystemaren Leistungen des Bodens und können reversible und irreversible Belastungen der Böden und anderer Schutzgüter verursachen. Die engen Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Bodennutzung und Grundwasserbelastung, zwischen Bodenversauerung durch atmosphärische Stoffeinträge und Waldschäden oder zwischen Flächenverbrauch und Artenschwund, sind heute nicht mehr von der Hand zu weisen.

Grundsätze und Ziele

Grundsatz des Bodenschutzes muss eine vorsorgeorientierte, standortgerechte Nutzung der Böden sein.

Ziele eines medienübergreifenden Bodenschutzes sind die:

Erhaltung der Vielfalt von Bodenformen in ihrer räumlichen Verteilung, Erhaltung der ökosystemaren Bodenfunktionen.
Die Ziele sollen erreicht werden durch:

  • Reduzierung der diffusen und direkten Stoffeinträge
  • Verminderung irreversibler mechanischer Veränderungen
  • standortgerechte nachhaltige Nutzungen
  • Verminderung von Bodenverlusten, das heißt des Flächenverbrauchs, der Versiegelung, der Bodenerosion und -zerstörung
  • Sanierung oder Isolation bereits kontaminierter Bodenflächen (Altlasten)